Taxonomie Verordnung

Taxonomieverordnung

EUTAX - in Kraft

Das gemeinsame EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten legt fest, dass nur jene Investitionen und wirtschaftliche Tätigkeiten „grün“ sind, welche einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele leisten.

Dazu muss die Geschäftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs von der Europäischen Kommission festgelegten Umweltziele leisten, darf die anderen fünf Ziele nicht verletzen („do not significantly harm“) und muss die soziale Taxonomie (Vorschriften zu Themen wie Bestechung, Korruption, Besteuerung und fairer Wettbewerb) erfüllen

Die Taxonomieverordnung wird selbst nicht sanktioniert, jedoch drohen Nachteile bei Nichterfüllung, z.b. durch höhere Refinanzierungszinssätze der evtl. nötigen Bankkredite.

Mehr Informationen:
WKO - EU Taxonomie

Taxonomie Verordnung

Offenlegungs Verordnung

Energie-Effizienz RL

Entwaldungs Verordnung

Lieferketten Richtlinie

Ökodesign Verordnung

Bauprodukten Verordnung

Batterie Verordnung

Textilkennz. Verordnung

Renaturierung Verordnung

Reparatur Richtlinie

Gebäude Richtlinie

Verpackungs Richtlinie

Kritische Rohstoffe

CO2 Grenzausgleich

OIB Richtlinie 7

Digitaler Produktpass

Nachhaltigkeits-Berichte