Das gemeinsame EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten legt fest, dass nur jene Investitionen und wirtschaftliche Tätigkeiten „grün“ sind, welche einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Umweltziele leisten.
Dazu muss die Geschäftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs von der Europäischen Kommission festgelegten Umweltziele leisten, darf die anderen fünf Ziele nicht verletzen („do not significantly harm“) und muss die soziale Taxonomie (Vorschriften zu Themen wie Bestechung, Korruption, Besteuerung und fairer Wettbewerb) erfüllen
Die Taxonomieverordnung wird selbst nicht sanktioniert, jedoch drohen Nachteile bei Nichterfüllung, z.b. durch höhere Refinanzierungszinssätze der evtl. nötigen Bankkredite.