Die ESPR regelt künftig nahezu alle physischen Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden. Sie führt 16 Ökodesignanforderungen ein. Der neue digitale Produktpass (DPP) fungiert hier als Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien. Für das Bauwesen bestehen gleichlautende Regelungen in der neuen Bauproduktenverordnung. Die Reihenfolge der Produktesektoren welche die ESPR zu erfüllen haben wird von der Kommission in einer eigenen Priorisierungsliste festgelegt, beginnend mit großen Batteriespeichern (ab 2027, siehe Batterieverordnung). Baustoffe ab 2028.